Bierstadt BambergWasserschloss ConcordiaVierzehnheiligenMaxplatz (Hauptmarkt)Alte HofhaltungHeumarktStadtarchivPanoramaSkulpturenSchlenkerlaAltes Rathaus mit Oberer BrückeKloster MichaelsbergSchloss Banz
Altes Rathaus vom GeyerswörthstegDer Bamberger Dom

lOGO

HUEGEL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder,
    falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
    Schadenersatz zu leisten.
  4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
    b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
  5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
    Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers, hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
    c) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer und Appartements nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben.
  6. An- und Abreise
    a) Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer.
    Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug (Check In time) nicht
    vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.
    Die Rückgabe (Check Out time) des Zimmers hat bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages
    zu erfolgen.
    Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag
    der Abreise mitzuteilen.
    b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden.
    Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich
    eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
    c) Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht
    möglich.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Bamberg.
  8. Wir weisen gem. Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass personenbezogene Daten mittels elektronischer Hilfsmittel gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  9. Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
  10. Wir weisen darauf hin, dass Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit werden, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund
    an der Ausübung des Ihnen zustehenden Gebrauchsrechts verhindert werden. Der Vermieter
    muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
  11. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte
    Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im
    Hause oder anderweitig zu bemühen.