Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte
Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
das Zimmer bestellt und zugesagt oder,
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war
bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet bei
Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
- a) Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der
Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der
Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des
Pensionspreises.
- a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben, nicht
in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers, hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
c) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer und
Appartements nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben.
- An- und Abreise
a) Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer.
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug
(Check In time) nicht
vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.
Die Rückgabe (Check Out time) des Zimmers hat bis spätestens 11.00
Uhr des Abreisetages
zu erfolgen.
Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens
22.00 Uhr am Vortag
der Abreise mitzuteilen.
b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des
Anreisetages bezogen werden.
Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen,
sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
c) Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener
Leistungen ist nicht
möglich.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Betriebsort Bamberg.
- Wir weisen gem. Bundesdatenschutzgesetzes darauf
hin, dass personenbezogene Daten mittels elektronischer Hilfsmittel
gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt nicht.
- Mündliche Vereinbarungen sind erst nach
schriftlicher Bestätigung gültig.
- Wir weisen darauf hin, dass Sie nach den
gesetzlichen Bestimmungen von der Entrichtung des Mietzinses nicht
dadurch befreit werden, dass Sie durch einen in Ihrer Person
liegenden Grund
an der Ausübung des Ihnen zustehenden Gebrauchsrechts verhindert
werden. Der Vermieter
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung
des Gebrauchs erlangt.
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte
Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet sich
um gleichwertigen Ersatz im
Hause oder anderweitig zu bemühen.